Liebe AWT,
die Verantwortung für die Patientenakten Ihrer Behandlungsfälle liegt rechtlich bei Ihnen. Es besteht jedoch nach Approbation bzw. Therapieende die Möglichkeit, dass das Institut diese Verantwortung übernimmt. (Vgl. § 12 – Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der Berufsordnung (Satzung) der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, Stand: 10/2025)
Daher wird es in Kürze eine Vereinbarung geben, mit dem Sie Ihre Patientenakten für die 10 Jahre der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung ans Institut übergeben können.
Aber – diese Vereinbarung wird von uns nur unterschrieben, wenn die Patientenakten für uns nutzbar sind!
Die Patientenakten müssen daher
- vollständig sein,
- alles, was nicht in PsyPrax ist, muss auf dem Doku-Server (oder in Papierform) vorhanden sein und
- die Akten müssen chronologisch sortierbar sein.
Alle im Ordner und PsyPrax hinterlegten Dokumente werden dem Patienten nach Anfrage zur Verfügung gestellt.
Natürlich können die Akten auch bei Ihnen verbleiben. In diesem Fall setzen wir eine andere Vereinbarung auf, in der Sie sich verpflichten, das Institut (und ggf. die Patienten) über Adressänderungen etc. in Kenntnis zu setzen.
Beides ist uns recht, Sie entscheiden!
Wichtig ist, dass Ihnen bewusst ist, dass die Verantwortung für die Akten nur ans JRI gehen, wenn die genannten Vorgaben erfüllt sind!
Alle Patientenakten in Papierform & elektronisch müssen bei einem gemeinsamen Termin mit mir auf Vollständigkeit geprüft werden.
Liebe Grüße von Ihrer Ausbildungskoordinatorin
