Eine KZT ist gemäß der Richtlinien eine Leistung, die erbraucht werden muss.
Sie wird nur als solche gewertet, wenn KZt1 oder KZT1+2 die einzige Behandlung des Patienten (m/w/d) ist!
Es kann also nicht eine in eine Langzeittherapie (LZT) umgewandelte Therapie eingereicht werden!
Inhaltlich geht es darum, eine in sich abgeschlossene KZT durchzuführen, eine Behandlung in klarem Rahmen zum Abschluss zu bringen!