Laut § 4 Verpflichtungen des Ausbildungsrichtlinien zählt zu den Verpflichtungen des Kandidaten (m/w/d) auch zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, sobald im Rahmen der Ausbildung mit Patienten (m/w/d) und Ratsuchenden befasst ist (Kandidatenstatus).
Lassen Sie sich bitte hierbei von Ihrem Finanzberater informieren.
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