Besonders wichtig ist, dass Sie – auch während laufender Behandlungen – aktiv nachfragen, ob Patienten (m/w/d) ihre Krankenkasse wechseln, zeitweise nicht versichert sind o.ä.!
Wir haben bedauerlicherweise immer mehr Fälle, in denen kein Krankenversicherungsschutz besteht oder ein Wechsel noch nicht vollständig vollzogen bzw. die neue Krankenkasse noch nicht hinterlegt ist.
Dies führt zu erheblichem Mehraufwand und ggf. werden Ihnen die nicht gezahlten Beträge der Krankenkassen vom Honorar (des nächsten Quartals) abgezogen!
Sie können diese Beträge über eine Honorarausfallrechnung (https://j-r-i.de/docs/honorarausfall/) einfordern, eine Garantie gibt es aber leider nicht!
