Laut Beschluss des Ausbildungsausschusses am 10.09.25 sind Behandlungen an Samstagen erlaubt, an Sonntagen und Feiertagen jedoch nicht.
Nur in absoluten und dringenden Ausnahme-/Notfällen und mit vorherigen Rücksprache inkl. schriftlicher Bestätigung des Supervisors (m/w/d) an den Ausbildungskoordinator (m/w/d) können Behandlungen an Sonn- und Feiertagen stattfinden!
