"... Anerkennungsbescheid der Krankenkassen - Um Rückzahlungen bzw. Regresse zu vermeiden, wird empfohlen, auf den Anerkennungsbescheid der Krankenkasse zu warten und die Bearbeitungszeit im Antrags- und Genehmigungsverfahren mit Hilfe der probatorischen Sitzungen sowie des psychotherapeutischen Gesprächs gemäß der Ziffer 22220 bzw. 23220 EBM zu überbrücken. ..."
KBV Gesundheitsdaten - Fallzahlen
"... Behandlungsfallzahl je Arzt bleibt weitgehend konstant - Ein Behandlungsfall ist die Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse. ..."
23220 - Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) (kbv.de)
"... Abrechnungsbestimmung: je vollendete 10 Minuten, höchstens 15-mal im Behandlungsfall ..."
Also kann die sog. Krisenziffer 23220 15x je Quartal abgerechnet werden - natürlich immer in Absprache mit dem Supervisor (m/w/d)!
Das heißt “höchstens 15-mal im Behandlungsfall” bei der 23220 bezieht sich auf das Quartal? Und ich habe theoretisch jedes Quatal wieder 15-mal 10 Minuten zur Verfügung?
Kann die 23320 auch für Telefonate mit Bezugspersonen genutzt werden?
Behandlungsfall = Quartal
Krankheitsfall = Therapie
Ja, für Telefonate nimmt man diese Ziffer, die aber dennoch nicht inflationär und nach Rücksprache mit dem SV genutzt werden soll.