Vom 18.09.25 bis 08.10.25 wurde von 70 ordentlichen Mitgliedern des JRI im elektronischen Umlaufverfahren mit 26 Befürwortungen und einer Gegenstimme beschlossen, dass Vertretungsprüfer (m/w/d) eine Aufwandsentschädigung (erhalten – Details in der aktuellen Gebührenordnung gelb markiert:
Vorherige Versionen und Änderungen:
Laut Beschluss der Mitglieder im Umlaufverfahren wurde am 08.10.25 beschlossen, dass VertreterInnen für die staatl. mündl. Approbationsprüfung einmalig 100,- € Aufwandsentschädigung erhalten.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.07.25 wurde das Honorar für Seminare von 70,- auf 100,- € (200,- statt 140,- € je Dstd.) erhöht.
Außerdem wurde der Betrag für Zweitsicht Probatorik dem aktuellen EBM-Satz angepasst.
