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Abschluss Approbation Infos Tipps etc.

  • Geburtsurkunde frühzeitig anfordern! (08.12.25)
  • Wichtig zur Wahl der Prüfungsfälle für die Mündliche! (29.09.25)
  • Berichte für die mündliche Approbationsprüfung (12.09.25)
  • Ihre mündliche Approbationsprüfung ggf. im ZAP! (04.07.25)
  • Hinweise zur mündlichen Prüfung (2019)
  • Approbationsprüfung spätestens im Frühjahr 2032 anvisieren! (22.05.25)
  • Institutsbescheinigung zur Anerkennung bei der DGPT (ab 17.12.24 notwendig)
  • Nötige Unterlagen zur Anmeldung zur Approbationsprüfung (13.02.25)
  • APP der DPtV – Lernen für die Approbationsprüfung (25.09.24)
  • IMPP Approbationsprüfung: Termine, Gegenstandskatalog (06.01.25)

AWT Infos

  • Info-Poster: Die 4 Hauptrichtungen der PT im Vergleich (Jungclaussen, 25.09.25)
  • DGPT Mitgliedschaft schon vor dem Zwischenkolloquium und ohne Institutsabschluss möglich (22.09.25)
  • VAKJP Mitgliederrundschreiben 2/2025 (01.07.25)
  • Kompaktseminar 07.-08.11.25 Infos (update 04.11.25)
  • Fachkunde AP nach Approbation TP – wichtige Info (03.11.25)
  • „neuer“ Ausbildungsgang -Va- KJP TP nach PsychThG (nicht VAKJP) (08.04.25)
  • Erstattung Kino- und Theaterkarten (13.03.25)
  • Praxisraum für Behandlungspraktikum und Selbständigkeit in Plön frei (Marie-Alice Fernholz-Bialas) (28.11.24)
  • Säuglingsbeobachtung, Familienbeobachtung (24.05.24)
  • An-/Abmeldung Veranstaltungen (18.03.24)
  • Gruppentherapie – Weiterbildung, Selbsterfahrung etc. (update 16.10.25)
  • Approbationsprüfung ICD-10 zu -11 (25.09.23)
  • Semestergebühren (07.09.23)
  • Tiere im Institut (24.08.23)
  • Ausbildungsförderung
  • PiA und die Steuern (Thorsten Maack, Hamburg)

Behandlungspraktikum

  • Behandlung ausschließlich gesetzlich krankenversicherter Patienten (06.11.25)
  • Versicherungsstatus der Patienten im Auge haben! (22.09.25)
  • Behandlung an Sonntag & Feiertagen nicht erlaubt (15.09.25)
  • Rezepte, Über-/Einweisungen, Auskünfte bzgl. Reha, Rente, Arbeitsamt etc. pp. (19.06.25)
  • PTS + Probatoriken nur in Präsenz erlaubt (09.01.26)
  • ICD-11 in PsyPrax (21.02.25)
  • Testverfahren zur Behandlung im JRI (19.02.25)
  • Kassenwechsel: Restkontingent muss genehmigt werden! (06.02.25)
  • Schweigepflichtentbindung (08.01.25)
  • Kurzzeit-/Langtherapie + Zuschlag – wichtige Infos (04.04.25)
  • Kooperationsambulanzen (19.02.25)
  • Konsiliarbericht (14.12.23)
  • Kurzzeittherapie KZT lt. Richtlinien (09.10.24)
  • Kooperationsvertrag Ambulanz
  • PTV 10 Information für Patienten (m/w/d) (01.07.2020)
  • Ambulanzleitblatt (28.03.24)
  • Fallbericht – Gliederung und Strukturierung (16.03.24)
  • Studienbuchseiten (PTS, Seminare etc.)
  • Genehmigungsvorbehalt LZT entfällt (2021)
  • Begrenzung der Behandlungsstunden (16.01.24)
  • Behandlungen nach Approbation (16.01.24)
  • Supervisionsbescheinigung -NEU- (14.12.23)
  • Behandlungsvertrag inkl. Honorarausfall -NEU auch für KJP- (04.06.25)
  • Formulare Kassenantragsverfahren / Patientenakte – wer bekommt was (14.12.23)
  • Honorarausfall – alle Infos (update 22.09.25)
  • Rahmenbedingungen KJP (Dt. PsychotherapeutenVereinigung) (22.09.23)
  • Kasuistik / Fallvorstellungen – alle Infos! (14.10.25)
  • Zweitsichtbescheinigung -NEU- (18.02.25)
  • Orientierungspunktwert steigt am 1.1.24 um 3,85% (15.09.23)
  • Supervisoren-Wechsel (07.09.23)
  • Psychotherapeutische Akutbehandlung 35152 – wichtige Info! (19.06.25)
  • Dokumentation – verpflichtend für jede Behandlungsstunde! (07.09.23, 22.09.25, update 14.10.25)
  • Video-Therapiesitzung mit RED medical (update 15.08.25)
  • Patientenwechsel unter Kand.
  • Kontingente, Bewilligungsschritte -KBV- (14.12.23)
  • Probatoriken 35150 – alle Infos (update 24.12.25)

Bibliothek

  • Zeitschriften (05.08.25)
  • Folien / Seminarunterlagen finden Sie auf dem Doku-Server! (26.05.25)
  • Literaturliste (10.03.25)
  • Geschützt: Serie „In Therapie“ auf USB-Stick wieder ausleihbar (19.09.23)
  • Bibliotheksliste (update 31.12.25)

Datenschutz

  • Unterlagen zum Datenschutz-Seminar (09.10.25)

Der Verein "JRI"

  • Die Menschen im Institut (01.01.26)
  • Satzung des JRI (25.11.22)
  • Geschäftsordnung des JRI (19.02.25)
  • Gebührenordnung (aktualisiert am 08.10.25)

Doku-Server

  • Patientenakten – Abtritt der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht ans JRI (24.10.25)
  • Sperrung bei fehlerhafter Eingabe/Anmeldung (12.03.24)
  • Doku-Server – was kommt rein (update 10.11.25)
  • Anleitung Nutzung des Doku-Servers (update 07.02.24)

ePA elektronische Patientenakte

  • ePA Patienten-Info & Widerspruchsformular (01.12.25)
  • VAKJP Info zur ePa Befüllungspflicht (18.09.25)
  • KBV Richtlinie zur KJP ePA (16.04.25)
  • VAKJP-Info Einführung ePA (29.04.25)
  • VAKJP Schnellinfo zur Elektronischen Patientenakte (17.04.25)
  • VAKJP-Info „Einführung ePa erneut verschoben“ (12.03.25)
  • ePA-Start frühestens April 2025 (VAKJP-Info 18.02.25)
  • VAKJP Schnellinfo 2 zur ePa (04.10.24)
  • VAKJP-Info zur ePA – für KJP (11.12.24)
  • KBV Info zu ePA (11.12.24)
  • ePA (elektronische Patientenakte) – Pflicht ab Feb. 2024 (06.12.24)

Erstinterviewpraktikum

  • Behandlung ausschließlich von gesetzlich versicherten Patienten während der Ausbildung! (06.11.25)
  • Zwischenkolloquium (update 15.08.25)
  • Vorbereitung für das Erstinterviewpraktikum (12.11.25)
  • Probatoriken 35150 – alle Infos (07.09.23)
  • Formulierungshilfen für psychopathologische Befunde (WS12/13)
  • Patiententermin ohne Supervisionstermin – Verantwortung trägt der AWT !!! (23.09.24)
  • Berufshaftpflichtversicherung (21.08.24)
  • Bericht / Antrag – Hinweise zur Erstellung (04.07.25)
  • KJP Erstinterview – Fahrplan H. Kämpfer (22.12.23)
  • Erstinterview – Terminvereinbarung Patient (Beispiel) (31.08.23)

Externe Infos+Veranstaltungen

  • Homepage zu psychodynamischer Forschung (VAKJP-Info 14.01.26)
  • Psychologe (w/m/d) gesucht im Zentrum für Psychosoziale Medizin Itzehoe (05.01.26)
  • APH – Zugang zur Seminaran- und -abmeldung (31.12.25)
  • PsychologInnen in Klinik Lüneburger Heide gesucht (13.11.25)
  • Itzehoer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sucht Psychologin/Psychologen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (18.10.25)
  • Seelische Störungen bei Kindern und Jugendlichen – Eine Information über Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (VAKJP, 8/2023)
  • GESUCHT: 2 Psychologen (m/w/d) in med. ReHa in Freudenholm-Ruhleben (01.09.25)
  • Veröffentlichung der Leopoldina zum Thema „Soziale Medien und psychische Gesundheit“ (VAKJP, 28.08.25)
  • ANGEBOT: Praxisräume nahe Blücherplatz zu mieten (Christina Bauer, 21.08.25)
  • Überregionales Fallseminar der NFIP in Leipzig 25.10.25 (14.08.25)
  • GESUCHT: Psychologen (m/w/d) Klinik Lüneburger Heide (12.08.25)
  • PsychologIn / SozialpädagogIn für Praxis in Itzehoe gesucht (30.07.25)
  • GESUCHT: Therapieraum in Praxisgemeinschaft Kiel, Umland, RD-Eck (Manuela Bischoff, 16.06.25)
  • Therapieraum gesucht (Manuela Bischoff, 16.06.25)
  • Resolution der VAKJP e.V. zur Nutzung digitaler Medien bei Ki. & Ju. (06.06.25)
  • Intervisionsgruppe gesucht! (Manuela Bischoff, 25.02.25)
  • Vamed Damp sucht PsychologInnen/PsychotherapeutInnen iA (13.02.25)
  • Abstinenz und Abstinenzverletzungen in der PT-Ausbildung (SS13)
  • KJP-Praxis freie Raumkapazitäten in Plön (Fernholz-Bialas, 08.09.25)
  • VAKJP Pressemitteilung „Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern“ (29.09.23)
  • Anerkennung externer Theorie-Veranstaltungen (26.09.25)

Institut: Infos & Erreichbarkeit & Zoom-Links

  • Zoom-Date mit Ihrer Ausbildungskoordinatorin (12.11.25)
  • Erreichbarkeit Institut & Fr. Schuppert (27.11.25)
  • Zoom-Links (update 04.12.25)

Praktika PT1 + PT2

  • Kooperationspartner KJP (Stand 15.04.25)
  • Kooperationspartner PP (update 20.11.25, 15.04.25)
  • Wichtige Hinweise zur Praktischen Tätigkeit PT1+PT2 (03.03.25)
  • Muster-Verträge für neue Koop. (11.12.23)
  • Praktikumsbescheinigung -für Approbation nötig- (11.12.23)

PsyPrax Abrechnungssoftware

  • Kurzanleitung Rechner tauschen
  • Weiterschaltung des Quartals (03.02.25)
  • COM-Port-Nummer
  • Therapeuten in Ausbildung – Kurzanleitung PsyPrax (neue Version 08.10.24)
  • No-Show-Termine (PsyPrax) (22.01.24)
  • Therapieende 88130 + 88131 (Info 10/23)
  • Krisenziffer 23220 (15xQ) abrechenbar (07.09.23)
  • PsyPrax – Seminar Abrechnung + EBM-Katalog (update 03.02.25)

Selbsterfahrungsleiter- & SupervisorInnen

  • SV-Kapazitäten Stand 25.02.25
  • SupervisorInnen & SelbsterfahrungsleiterInnen des JRI (14.05.25)

Veröffentlichungen

  • Dr. phil. Rüdiger Eschmann „Rechtsextremismus in Zeiten von Klimawandel und Kriegen“ (John Rittmeister Gedächtnisvorlesung am 16.05.25)
  • Prof. Dr. Inge Seiffge-Krenke (Vortrag 35. JRI-Jubiläum 01.06.24)

Wichtige Infos für Mitglieder, SEL, SV & AWT!

  • HILFSPAKET„HILFE BEI GRENZVERLETZUNGIM AUS- & WEITERBILDUNGSKONTEXT“ (VAKJP 30.04.25)
  • Intervisionsgruppe gesucht! (25.02.25)
  • Leitfaden für Supervisoren & Lehrpraxeninhaber (m/w/d) (21.08.25)
  • Berufsordnung (Satzung) der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (25.10.24)
  • ETHIK-LEITLINIEN der DGPT e.V. & VAKJP e.V. (23.10.24)
  • Eine nicht gehaltene Rede von Herrn Prof. Speidel zum 35. Jubiläum des JRI (28.08.24)
  • Wichtige Partner des JRI (update 14.06.24)
  • 01.06.24 35. Jubiläum des JRI mit Vortrag (Prof. Seiffge-Krenke), Tagesprogramm, Abendveranstaltung
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  • ePA (elektronische Patientenakte) – Pflicht ab Feb. 2024 (06.12.24)

ePA (elektronische Patientenakte) – Pflicht ab Feb. 2024 (06.12.24)

Ab Februar sind Sie verpflichtet, Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) zu speichern, diese befindet sich in PsyPrax.

Hierfür müssen Sie sich im Vorfeld informieren, um die Patienten (m/w/d) bestmöglich zu beraten.

Hier einige Infoquellen:

KVSH Nordlicht

Elektronische Patientenakte: ePA für alle | EPa

An die Mitglieder der DGPT

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Newsletter 8/24. Dieser informiert Sie ergänzend zu unseren Informationen aus der Geschäftsstelle über aktuelle berufspolitische Entwicklungen.

Im Mittelpunkt steht diesmal eine Stellungnahme der DGPT zur Einführung der elektronischen Patientenakte und ein Terminhinweis auf die DGPT-Jahrestagung 2025.

Inhalt:

Die neue ePA im Praxisalltag der psychotherapeutischen Behandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet, für alle ihre Versicherten die neue elektronische Patientenakte „ePA für alle“ (im Folgenden ePA) einzurichten, soweit ihre Versicherten dem nicht zuvor widersprochen haben („Opt-Out-Regelung“). Am 15. Januar 2025 soll laut Bundesministerium für Gesundheit zunächst eine vierwöchige Pilotphase in den Modellregionen Franken, Hamburg und in Teilen von Nordrhein-Westfalen starten. Bei reibungslosem Ablauf der Pilotphase soll dann im Anschluss die bundesweite Einführung der „ePA für alle“ für gesetzlich Krankenversicherte erfolgen.

Die DGPT hat die Entwicklung der ePA und deren Umsetzung engmaschig verfolgt und insbesondere ihre Skepsis bzgl. Datenschutz, Vertraulichkeit und Einwirkung auf den therapeutischen Prozess beleuchtet.

Die ePA ist eine versichertengeführte Akte der Patient:innen:

Die ePA ersetzt nicht die herkömmliche Patient:innenakte, die im Praxisverwaltungssystem gespeichert ist oder als Papierakte geführt wird. Das Führen einer Patient:innenakte gehört zum Praxisalltag. Ärzt:innen und Psychologische Psychotherapeut:innen sind zur Dokumentation der Behandlung nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung von Patient:innen zeitnah in der Patient:innenakte festzuhalten – elektronisch oder auf Papier. An dieser Pflicht ändert sich mit der ePA nichts. Denn: Die ePA ist nach ihrer Gesetzesdefinition eine versichertengeführte Akte in der Telematikinfrastruktur. Laut § 341 SGB V soll sie „Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten und Arztbriefen“ enthalten. Sie soll außerdem der gezielten Unterstützung von Anamnese, Befunderhebung und Diagnostik dienen.

Inhalte der ePA:

In der ePA werden Daten wie Arztbriefe, Befunde, Labordaten oder die Medikation gespeichert. Ziel ist laut Gesetz die vollumfängliche, weitestgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten, welche die Versorgung gezielt unterstützen. Das Gesetz verlangt, insbesondere Daten zu Laborbefunden, Befunddaten aus bildgebender Diagnostik, Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen und elektronische Arztbriefe auf die ePA zu übertragen.

Die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in den Praxen und in den Krankenhäusern, sowie Zahnärzt:innen, Apotheker:innen etc. sind verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzupflegen, sofern Patient:innen dem nicht widersprechen. Manche Daten werden automatisch in die ePA übertragen, z.B. eine elektronische Medikationsliste.

Bei hochsensiblen Daten wie bei psychischen Erkrankungen oder genetischen Untersuchungen gelten besondere Informations- und Dokumentationspflichten:

Besondere Informationspflichten gelten bei Daten, deren Bekanntwerden eine stigmatisierende Wirkung haben könnte. Hierzu zählt der Gesetzgeber insbesondere psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Infektionen, Schwangerschaftsabbrüche, Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes. Für diese hochsensiblen Daten gilt: Patient:innen können im unmittelbaren Behandlungskontext widersprechen, dass diese Daten in die ePA eingestellt werden.

Da es sich bei den in Psychotherapie-Praxen erhobenen Daten im Grunde immer um hochsensible Daten handelt, eignen sich diese nicht für eine automatische Zusteuerung, sondern Psychotherapeut:innen müssen Patient:innen individuell beraten. So kann es einerseits durchaus sinnvoll sein, bestimmte Dokumente einzustellen, um z.B. fachübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern; es kann aber aus Gründen des Schutzes der Patient:innen auch sinnvoll sein, auf ein Einstellen zu verzichten.

Die Krankenkassen sind zudem gesetzlich verpflichtet, automatisch die Abrechnungsdaten der Praxen in die ePA einzustellen, auch dagegen können Versicherte bei ihrer Krankenkasse gezielt Widerspruch einlegen. Darüber hinaus haben Versicherte die Möglichkeit, selbst Daten in die ePA einzustellen.

Zugriff auf die ePA:

Praxen haben grundsätzlich auf alle darin enthaltenen Dokumente Zugriff – mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte standardmäßig für 90 Tage. Schon jetzt gilt: auch die Apotheke hat für einige Tage nach Stecken der Gesundheitskarte Zugriff auf die ePA, später sollen auch z.B.Physiotherapeut:innen hinzukommen. Versicherte können die Zugriffsdauer einzelner Einrichtungen selbst steuern und beispielsweise festlegen, dass eine Praxis statt für 90 Tage nur einen Tag oder unbegrenzt Zugriff hat. Die Versicherten können dem Einstellen von bestimmten Daten auch generell widersprechen. Wer beispielsweise nicht möchte, dass seine verordneten und dispensierten eRezepte als elektronische Medikationsliste in der ePA gespeichert werden, kann dem widersprechen. Versicherte können Dokumente verbergen, so dass nur sie selbst sie lesen können, oder die Dokumente ganz löschen; außerdem können sie festlegen, dass eine bestimmte Praxis die Inhalte der ePA nicht sehen darf. Für Praxen ist nicht erkennbar, wenn sie bestimmte Daten in der ePA nicht sehen können.

Nutzung der ePA durch Psychotherapeut:innen:

Praxen nutzen die ePA über ihr Praxisverwaltungssystem. Sie entscheiden fallspezifisch, ob sie die Inhalte ansehen. Praxen sind verpflichtet, die ePA mit bestimmten Daten zur aktuellen Behandlung zu befüllen, sofern diese selbst erhoben wurden, elektronisch vorliegen und sofern Versicherte nicht widersprechen; ältere Befunde auf Papier stellen die Kassen als Service für ihre Versicherten ein.

Inhalte, die in die ePA eingestellt werden, sollen zukünftig nachbehandelnde und mitbehandelnde Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen dabei unterstützen, die Patient:innen durch eine (noch) bessere Informationslage zielgerichteter zu behandeln. In der Psychotherapie werden Formulare für Dritte erstellt, die in diese Kategorie fallen. Auch hier gilt: Eine automatische Zusteuerung ist nicht angebracht, eine vorherige individuelle Beratung ist angezeigt. Das Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV11)  kann ein Befund sein, der dann genauso wie e-Arztbriefe in der ePA hinterlegt werden muss, sofern Patient:innen dem nicht widersprechen.

Psychotherapeut:innen müssen die Patient:innen über mögliche „Nebenwirkungen“ des Einstellens von sensiblen Daten und auf das Recht zum Widerspruch hinweisen. Der Widerspruch ist nachprüfbar in der Behandlungsdokumentation zu protokollieren. Psychotherapeut:innen können in der persönlichen Abwägung unterstützen, indem sie eine Einschätzung zur Relevanz der Information für nach- oder mitbehandelnde Kolleg:innen geben.

ePA-App:

Zwar können Widersprüche gegen bestimmte Speicherungen in der ePA auch bei den Ombudsstellen der Krankenkassen oder im direkten Kontakt mit den behandelnden Ärzt:innen bzw. Psychotherapeut:innen eingelegt werden, doch benötigen gesetzlich Krankenversicherte, die die Möglichkeiten der ePA aktiv nutzen möchten, eine ePA-App ihrer Krankenkasse und die nötigen digitalen Kenntnisse für ihre Nutzung. Sind diese nicht vorhanden, so kann die ePA auch von einer gegenüber der Krankenkasse zu benennenden Vertretung verwaltet werden. Doch zunächst wird von mündigen und autonomen Patient:innen ausgegangen, die ihre ePA-App auf dem Smartphone bedienen können und wollen.

Beratung der Patient:innen durch Psychotherapeut:innen:

Wir gehen davon aus, dass wir unsere Patient:innen vielfach bzgl. der ePA beraten müssen, um sie bzgl. ihrer Rechte und Möglichkeiten aufzuklären.

Da es sich bei den in Psychotherapie-Praxen erhobenen Daten im Grunde immer um hochsensible Daten handelt, gehen wir davon aus, dass mit allen Patient:innen vor einem evtl. Einstellen von Dokumenten jeweils beratende Gespräche durch die Psychotherapeut:innen stattfinden werden.

Zur Aufklärung gehört jedoch auch, dass Psychotherapeut:innen den Patient:innen erklären, über welche Wege P-Daten in die ePA kommen können:

  1. Durch die behandelnden Psychotherapeut:innen, aber natürlich auch die Haus- und Frauenärzt:innen bei der psychosomatischen Grundversorgung
  2. Durch die Krankenkassen mit den Abrechnungsdaten
  3. Durch die elektronische Medikationsliste (eML) bei Psychopharmaka-Medikation.

Folgende Bedingungen fordern wir von den verantwortlichen Stellen grundsätzlich:

  • Der Datenschutz, die informationelle Selbstbestimmung und die ärztlich-psychotherapeutische Schweigepflicht als Grundlage des Vertrauensverhältnisses der Behandlung müssen jederzeit gewahrt werden.
  • Die Patient:innen sind seitens der Krankenkassen bzgl. der ePA entsprechend der gesetzlichen Vorgabe vollumfänglich zu informieren.
  • Die Aufklärung der Patient:innen bezüglich möglicher Daten zu psychischen Erkrankungen und psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungen ist in allen davon betroffenen Praxen zu gewährleisten.
  • Psychotherapeut:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Krankenkassen ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Information der Patient:innen zur ePA nachkommen.
  • Eine automatisierte Einstellung von P-Daten wird entschieden abgelehnt.
  •  

Nähere Informationen zum Thema „ePA für alle“ finden Sie in der nächsten Ausgabe MR 3/24 unseres MitgliederRundschreibens in der Rubrik „Rechtsangelegenheiten“ sowie in Kürze auf der DGPT-Webseite unter https://dgpt.de/.

Terminhinweis:

Wir bitten Sie schon heute sich den Termin für die kommende DGPT-Jahrestagung 2025 zum Thema „Einsamkeit“ vorzumerken – die Tagung wird vom 18. bis 21. September 2025 in Würzburg stattfinden.

Mit den besten Grüßen

Felix Hoffmann

Dr.rer.pol. Felix Hoffmann

Geschäftsführer

Fon: 030 / 887 163 930

Fax: 030 / 887 163 959

E-Mail: psa@dgpt.de

DGPT e.V.

Deutsche Gesellschaft für

Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie

Kurfürstendamm 54/55

10707 Berlin

www.dgpt.de

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Updated on 09.12.2024
KBV Info zu ePA (11.12.24)ePA Patienten-Info & Widerspruchsformular (01.12.25)

John-Rittmeister-Institut für
Psychoanalyse,Psychotherapie
und Psychosomatik Schleswig-Holstein e.V

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