Aufgrund der Info aus Hamburg, dass ggf. eine Wiederholung der Approbationsprüfung bei Nichtbestehen nicht einfach, sondern ggf. nur mit Härtefallregelung (worst case Klage!) möglich sein könnte, raten wir dazu, die Approbationsprüfung im Frühjahr 2032 anzupeilen!
Wir prüfen dies mit dem LPA SH - aber beachten Sie dies bei Ihren Planungen!
LG Ihre V. Schuppert (22.05.25)