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Info vom 22. September 2022
Liebe Kandidatinnen und Kandidaten,
da es für alle relevant und besonders wichtig ist, erhalten Sie diese Info zusätzlich per E-Mail (finden Sie aber auch im Forum).
In der gestrigen Ausbildungsausschuss-Sitzung wurde wie folgt entschieden und hiermit Ihnen mitgeteilt:
Im Erstinterview-Praktikum dürfen folgende Behandlungen durchgeführt werden:
PP: 1x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
KJP: 2x Erstinterview/Probatorik (1x Kind/1x Bezugsperson) + 1x SV (Supervision)
Im Behandlungspraktikum dürfen folgende Behandlungen durchgeführt werden, wenn Pat. nicht in Behandlung genommen wird:
PP: max. 3x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
KJP: max. 3x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
Die weiteren -für die Antragsstellung nötigen- Behandlungsstunden sollen dann vom nächsten Kand. als Probatorik und über die Krisenziffer 23220 (möglich max. 15x10 min./Quartal = 3 Behandlungsstd.) abgerechnet werden.