Für jeden Patientenkontakt muss diese Mindestdokumentation im PsyPrax oder in Papierform zum Quartalsende vorgelegt werden!!!
Bitte machen Sie sich mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut, z.B. in der Berufsordnung (Satzung) der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein!
SIE tragen die Verantwortung für die Dokumentation!
https://www.pksh.de/ueber-uns/rechtliches/satzung-und-ordnungen
§ 12 – Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht und folgende
