KVSH-Newsletter_2026-09-11_Abrechnung_verschiedenes.pdf
Psychotherapeutische Gruppentherapien
Der EBM wird zum 1. Oktober 2026 an die Regelungen der Psychotherapie-Vereinbarung angepasst. Aus dem Abschnitt 35.2.2 (Gruppentherapien) geht dann hervor, dass die Komplexleistung je vollendete 100 Minuten und höchstens zweimal am Behandlungstag berechnungsfähig ist, aber nicht in zwei voneinander getrennten Sitzungen durchgeführt werden muss.
