Wenn ein Großteil der nötigen Erstinterviews (EI) geführt wurde, kann mit der Planung des Zwischenkolloquiums (ZwiKoll) begonnen werden. Bitte legen Sie für alle Unterlagen auf dem Doku-Server unter „Ausbildung“ einen Ordner „ZwiKoll“ an. Notwendig sind:
- Bescheinigung eines Großteils der EI im Studienbuch mit Unterschrift der SV (auf Doku-Server inkl. Info an die Ausbildungskoordination (AuKo))
- Liste aller SV, die für die EI genutzt wurden, per E-Mail an AuKo (diese SV werden befragt, ob sie zur Zulassung zustimmen, alle Voten werden der Leitung der SV-Konferenz vorgelegt, Zustimmung wird anschließend durch AuKo mitgeteilt)
- Auswahl eines Berichts für das Zwischenkolloquium (der SV dieses Falls kann nicht PrüferIn sein! Der Bericht muss gesondert auf den Doku-Server hochgeladen & AuKo entsprechend informiert werden)
- Antrags-E-Mail an AuKo senden: an die SV-Konf. gerichtet, ohne weiteren Inhalt, dass die Voraussetzungen (gem. Richtlinien) soweit erfüllt sind, mit der Bitte, zum ZwiKoll zugelassen zu werden
- KJP: Familienbeobachtungs-Bescheinigung auf Doku-Server laden und AuKo informieren
- restliche Studienbuchseiten etc. müssen zeitnah nachgereicht werden
Um die Planung des Zwischenkolloquiums zu vereinfachen, sprechen Sie SV direkt an. Es werden 2 PrüferInnen benötigt. Viele haben einen „Wunschprüfpartner“ für ZwiKoll. Die ZwiKoll finden meist samstagvormittags oder freitagsabends statt – besprechen Sie dies gerne direkt mit den SV. Alle SV des Fachbereichs sind als PrüferIn zugelassen, lediglich IhrE SelbsterfahrungsleiterIn sowie die/der PrüferIn des ZwiKoll-Falls sind nicht möglich. Die AuKo muss dann nur noch rechtzeitig über Termin und PrüferInnen informiert werden. Haben Sie keinerlei Präferenzen, organisiert die AuKo das ZwiKoll und informiert Sie über Zeit und PrüferInnen.
Die Kosten für das ZwiKoll entnehmen Sie unserer Gebührenordnung.
