Die PTS (Psychotherapeutische Sprechstunde) und die probatorischen Sitzungen dürfen nur in Präsens stattfinden! (06.02.25)
Regelung (22.09.22) #
Im Erstinterview-Praktikum dürfen folgende Behandlungen durchgeführt werden:
PP: 1x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
KJP: 2x Erstinterview/Probatorik (1x Kind/1x Bezugsperson) + 1x SV (Supervision)
Im Behandlungspraktikum dürfen folgende Behandlungen durchgeführt werden, wenn der Pat. nicht in Behandlung genommen wird:
PP: max. 3x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
KJP: max. 3x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
Die weiteren -für die Antragsstellung nötigen- Behandlungsstunden sollen dann vom nächsten Kand. als Probatorik und über die Krisenziffer 23220 (möglich max. 15×10 min./Quartal = 3 Behandlungsstd.) abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass jeder Patient durch eine Supervisorin/einen Supervisor betreut sein muss, da die Verantwortung für die Patienten während der Ausbildung bei diesen liegt!!! Haben Sie keinen SV im PsyPrax eingetragen, wird dies spätestens in der SV-Konferenz besprochen und Sie müssen ggf. die Supervision nachträglich nehmen! (Nachtrag 24.12.25)
Anrechnung Probatorischer Sitzungen (07.09.23)
Diese Stunden gehen nur in die abzuleistenden Behandlungsstunden ein, wenn Ihnen eine Therapie folgt.
Bitte selbstständig diese Stunden mit den eigentlichen Behandlungsstunden summieren, da wir aus PsyPrax nur die reinen Behandlungsziffern ziehen. Dies ist für die Anmeldung zur Abschlussprüfung sehr relevant und wichtig.
Idealerweise machen Sie je Patient eine Aufstellung über die Ziffern und Stunden.
