Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind als Gutachterinnen und Gutachter auch in Aus- und Weiterbildungsinstituten aktiv. Deshalb bitten wir Sie, die folgende Information zur Kenntnis zu nehmen und an die zuständigen Personen in Ihren Instituten weiterzugeben:
Die KBV hat eine neue PraxisInfoSpezial für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erstellt. Darin finden Sie alle wichtigen Informationen zum Genehmigungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie und zu den Qualifikationsanforderungen.
Ziel ist, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten umfassend über das Genehmigungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie und die Anforderungen an die Qualifikation zu informieren. Auf 11 Seiten wird alles Wesentliche zusammengefasst – unter Berücksichtigung der aktuellen Psychotherapie-Vereinbarung. Wir haben Ihnen die PraxisInfoSpezial beigefügt.
- Sie finden diese auch auf unserer Themenseite im Internet: www.kbv.de/psychotherapie.
- Die aktuell gültige Psychotherapie-Vereinbarung (01.01.2025) finden Sie ebenfalls auf unserer Website: www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag.
Warum diese Information wichtig ist:
Ab dem 1. April 2026 dürfen bestimmte Aus-, Fort- oder Weiterbildungen nur noch nach den neuen Vorgaben begonnen werden. Das betrifft insbesondere
- die Zusatzqualifikation für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen und
- die Nachqualifikation in Gruppentherapie.
Zum Hintergrund: Zum 1. April 2024 ist die überarbeitete Psychotherapie-Vereinbarung in Kraft getreten. Damit wurden die Voraussetzungen für Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen teilweise neu geregelt und an das aktuelle Weiterbildungsrecht und Psychotherapeutengesetz angepasst. Hinzugekommen sind Vorschriften für Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten sowie Voraussetzungen für weitere Psychotherapieverfahren („Zweitverfahren“). Für begonnene oder geplante Aus-, Fort- beziehungsweise Weiterbildungen wurde eine Übergangsregelung aufgenommen: Nach dieser kann bis zu zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine Qualifikation nach den alten Vorgaben begonnen werden. Diese Übergangsfrist läuft Ende März aus.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen und Ihren Liebsten frohe Feiertage und ein gutes Ankommen im neuen Jahr 2026.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Manuel Becker
Senior-Referent
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dezernat Ärztliche und veranlasste Leistungen
Abteilung Nutzenbewertung
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Postfach 12 02 64, 10592 Berlin
Tel.: 030 4005-1406
Fax: 030 4005-271494
psychotherapie@kbv.de
www.kbv.de/psychotherapie
www.116117.de/psychotherapie
Zertifiziert nach ISO / IEC 27001
www.kbv.de/iso27001
