Eintrag: 11.06.25, updates: 04.07.25, 03.11.25
Die Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) vom 1. Januar 2025 (vgl. § 28 Übergangsvorschriften Abs. 2) besagt
„… Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, die eine Qualifikation oder Zusatzqualifikation vor dem 01.04.2026 begonnen haben, können nach Vorlage entsprechender Nachweise zum Abschluss der Qualifikation oder Zusatzqualifikation auf Antrag eine entsprechende Genehmigung gemäß den Regelungen der Psychotherapie-Vereinbarung vom 02.02.2017 mit Inkrafttreten zum 01.10.2021 erhalten…“
Dies bedeutet, Sie MÜSSEN vor dem 01.04.2026 einen Vertrag über die gesamte Ausbildung (verklammerte AP+TP) mit dem JRI abgeschlossen haben, um nach einer TP-Approbation die analytische Fachkunde (weiter)machen zu können!
D.h. haben Sie einen Vertrag für III (PP TP nach DGPT bzw. ggf. IIIa PP TP nach PsychThG), möchten aber irgendwann evtl. die Fachkunde Analyse erwerben, müssen wir den Vertrag „umschreiben“ – und dies unbedingt vor dem 01.04.2026!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ausbildungskoordinatorin!
