Richtlinien PP: Die Kasuistiken sind verpflichtend für alle Kandidaten (m/w/d) nach dem Zwischenkolloquium.
Richtlinien KJP: Die Kasuistiken sind verpflichtend für alle Kandidaten (m/w/d) ab Beginn des Erstinterviewpraktikums.
Die kontinuierliche Teilnahme an den Kasuistiken für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Kurzzeittherapie und Krisenintervention ist während der gesamten praktischen Ausbildung verbindlich. Jeder Teilnehmer (m/w/d) soll bis zum Abschluss der Ausbildung aus Therapieverläufen der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Langzeittherapie sowie der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Kurzzeittherapie oder der Krisenintervention vorstellen. Jeder Kandidat (m/w/d) soll 2 Behandlungsfälle pro Semester vorstellen. (Aus den Richtlinien)
Die Kasuistiken sind verpflichtend für alle AWT,
- die das Zwischenkolloquium absolviert (PP) oder
- das Erstinterviewpraktikum begonnen haben (KJP).
Unsere Kasuistiken finden in gemischter Konstellation statt: alle AWT können an allen Kasuistiken teilnehmen und ihren Fall bei einem fachfremden Supervisor (m/w/d) vorstellen. (Bsp.: Jeder KJPler (m/w/d) kann an jeder Erwachsenenkasuistik teilnehmen und dort seinen Fall vorstellen.) Die Kasuistiken finden grundsätzlich in Präsenz statt! Zusätzlich bieten wir Ihnen ggf. (auf Anfrage mit Begründung) die Onlineteilnahme an. Bitte informieren
Sie sich zeitnah auf der Homepage über die Form der Veranstaltung! Keine Gasthörer (m/w/d) erlaubt! (Semesterprogramm)
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme vermerkt und eine Aufstellung als Info an alle Supervisoren (m/w/d) in die Supervisorenkonferenz gegeben wird. Beachten Sie daher, dass die Teilnahme verpflichtend ist!