Regelung (22.09.22) #
Liebe Kandidatinnen und Kandidaten, da es für alle relevant und besonders wichtig ist, erhalten Sie diese Info zusätzlich per E-Mail (finden Sie aber auch im Forum). In der gestrigen Ausbildungsausschuss-Sitzung wurde wie folgt entschieden und hiermit Ihnen mitgeteilt:
Im Erstinterview-Praktikum dürfen folgende Behandlungen durchgeführt werden:
PP: 1x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
KJP: 2x Erstinterview/Probatorik (1x Kind/1x Bezugsperson) + 1x SV (Supervision)
Im Behandlungspraktikum dürfen folgende Behandlungen durchgeführt werden, wenn Pat. nicht in Behandlung genommen wird:
PP: max. 3x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
KJP: max. 3x Erstinterview/Probatorik + 1x SV (Supervision)
Die weiteren -für die Antragsstellung nötigen- Behandlungsstunden sollen dann vom nächsten Kand. als Probatorik und über die Krisenziffer 23220 (möglich max. 15x10 min./Quartal = 3 Behandlungsstd.) abgerechnet werden.
Anrechnung Probatorischer Sitzungen (07.09.23)
Diese Stunden gehen nur in die abzuleistenden Behandlungsstunden ein, wenn Ihnen eine Therapie folgt.
Bitte selbstständig diese Stunden mit den eigentlichen Behandlungsstunden summieren, da wir aus PsyPrax nur die reinen Behandlungsziffern ziehen. Dies ist für die Anmeldung zur Abschlussprüfung sehr relevant und wichtig.
Idealerweise machen Sie je Patient eine Aufstellung über die Ziffern und Stunden.