Kassenwechsel im Quartal (05.09.23): Sollte ein Patient (m/w/d) während des laufenden Quartals die Krankenkasse (KK) wechseln, ist die neue KK-Karten einzulesen und die weiteren Leistungen auf den neuen Schein (23214, 23211, 23212) zu buchen.
WICHTIGE NEUE INFO (06.02.25)!
Krankenkassenwechsel während einer laufenden Psychotherapie neu geregelt – Restkontingent muss genehmigt werden!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit einer Überarbeitung der Psychotherapie-Vereinbarung wird der Krankenkassenwechsel von Patient*innen zum 1.1.2025 neu geregelt.
Wechseln Patient*innen während einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung die Krankenkasse, so ist die Psychotherapie bei der neuen Krankenkasse erneut zu beantragen. Dem Antrag muss der Genehmigungsbescheid der vorherigen Krankenkasse sowie eine Mitteilung über bereits durchgeführte Therapieeinheiten beigefügt werden.
Die neue Krankenkasse hat in diesen Fällen die weitere psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des bisher genehmigten Kontingentes ohne eine erneute fachlich-inhaltliche Überprüfung der Voraussetzungen rückwirkend zum Zeitpunkt des Kassenwechsels zu genehmigen.
Voraussetzung für die rückwirkende und damit übergangslose Genehmigung der Psychotherapie ist, dass der Antrag bei der neuen Kasse innerhalb von vier Wochen nach Beginn des auf den Kassenwechsel folgenden Quartals eingeht oder spätestens zum Zeitpunkt der ersten Sitzung des auf den Kassenwechsel folgenden Quartals gestellt wird.
Diese neue Regelung schafft einerseits Rechtsicherheit und schützt Psychotherapeut*innen vor Regressforderungen durch Krankenkassen bei einem Kassenwechsel während einer laufenden Psychotherapie. Andererseits wird durch diese Formalisierung erneut bürokratischer Aufwand der Krankenkassen auf die Praxen verlagert. Psychotherapeut*innen werden zukünftig zu jedem Quartalswechsel prüfen müssen, ob die Patient*innen noch bei derselben Kasse versichert sind, um sich nicht der Gefahr eines Regresses auszusetzen.
Die neuen Regelungen finden Sie im § 13 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarung: https://www.kbv.de/media/sp/01_Psychotherapie_Aerzte.pdf
Mit kollegialen Grüßen,
Ihr DPtV-Bundesvorstand
DPtV Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Bundesgeschäftsstelle
Am Karlsbad 15
10785 Berlin