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Behandlungspraktikum (alphabetisch)

  • PTS + Probatoriken nur in Präsenz erlaubt (lt. Ausschusssitzung 05.02.25)
  • Ambulanzleitblatt (28.03.24)
  • Begrenzung der Behandlungsstunden (16.01.24)
  • Behandlungen nach Approbation (16.01.24)
  • Dokumentation – verpflichtend für jede Behandlungsstunde! (update 07.09.23)
  • Fallbericht – Gliederung und Strukturierung (16.03.24)
  • Formulare Kassenantragsverfahren / Patientenakte – wer bekommt was (14.12.23)
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  • Honorarausfall – alle Infos (20.12.23)
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  • Kassenwechsel: Restkontingent muss genehmigt werden! (06.02.25)
  • Kasuistik / Fallvorstellungen – alle Infos! (30.12.24)
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  • Orientierungspunktwert steigt am 1.1.24 um 3,85% (15.09.23)
  • Patientenwechsel unter Kand.
  • Probatoriken 35150 – alle Infos (update 06.02.25)
  • PTS PTV11 Akutbehandlung – wichtige Info! (06.02.25)
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  • Rahmenbedingungen KJP (Dt. PsychotherapeutenVereinigung) (22.09.23)
  • Schweigepflichtentbindung (08.01.25)
  • Studienbuchseiten (PTS, Seminare etc.)
  • Supervisionsbescheinigung -NEU- (14.12.23)
  • Supervisoren-Wechsel (07.09.23)
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  • Therapievertrag inkl. Honorarausfall -NEU- (14.12.23)
  • Video-Therapiesitzung (update 14.05.25)
  • Zweitsichtbescheinigung -NEU- (18.02.25)

Externe Infos+Veranstaltungen

  • KJP-Praxis freie Raumkapazitäten in Plön (19.05.25)
  • Anerkennung externer Veranstaltungen für die Theorie (14.05.25)
  • Abstinenz und Abstinenzverletzungen in der PT-Ausbildung (SS13)
  • Intervisionsgruppe gesucht! (25.02.25)
  • Vamed Damp sucht PsychologInnen/PsychotherapeutInnen iA (13.02.25)
  • Stellenanzeige PP+KJP im MVZ Köln (10.01.25)
  • Jobangebot als Diplom-Psychologe Sozialpädagoge (m/w/d)Hof Neumühlen GmbH Therapeutische Wohngruppen (18.09.24)
  • VAKJP Pressemitteilung „Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern“ (29.09.23)
  • Kassensitze PP+KJP AP+TP (psychinfo.de Stand 22.09.23)
  • VAKJP-Infos (update 07.09.23)
  • Selbsterfahrung in der Psychotherapie – Wie verläuft die Reise zu sich selbst? Eine verfahrensübergreifende Online-Studie der Kölner Fachhochschule des Mittelstands (08.11.23)

AWT Infos

  • „neuer“ Ausbildungsgang -Va- KJP TP nach PsychThG (nicht VAKJP) (08.04.25)
  • Erstattung Kino- und Theaterkarten (13.03.25)
  • Praxisraum für Behandlungspraktikum und Selbständigkeit in Plön frei (Marie-Alice Fernholz-Bialas) (28.11.24)
  • Säuglingsbeobachtung, Familienbeobachtung (24.05.24)
  • Approbationsprüfung ICD-10 zu -11 (25.09.23)
  • Ausbildungsförderung
  • PiA und die Steuern (Thorsten Maack, Hamburg)
  • Gruppentherapie – Weiterbildung, Selbsterfahrung etc. (update 12.01.24)
  • Semestergebühren (07.09.23)
  • Theoriepunkte außerhalb des JRI (24.08.23)
  • Tiere im Institut (24.08.23)
  • An-/Abmeldung Veranstaltungen (18.03.24)

Zoom-Links

  • Zoom-Link zu Veranstaltungen (update 15.05.25)

Veröffentlichungen

  • „Über den Raum des Politischen in der psychoanalytischen Psychotherapie“ von Martin Weimer im SS24 (15.07.24)
  • Seiffge-Krenke, Inge (Vortrag 35. Jubiläum 01.06.2024)
  • „Die dreiteilige Matrix“ von Weimer im WS23 (24./25.11.23)

Bibliothek

  • Bibliotheksliste (update 15.05.25)
  • Literaturliste (10.03.25)
  • Geschützt: Serie „In Therapie“ auf USB-Stick wieder ausleihbar (19.09.23)

Wichtige Infos für alle

  • Intervisionsgruppe gesucht! (25.02.25)
  • Leitfaden für SupervisorInnen & LehrpraxeninhaberInnen (03.02.25)
  • Berufsordnung (Satzung) der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (25.10.24)
  • ETHIK-LEITLINIEN der DGPT e.V. & VAKJP e.V. (23.10.24)
  • Eine nicht gehaltene Rede von Herrn Prof. Speidel zum 35. Jubiläum des JRI (28.08.24)
  • Wichtige Partner des JRI (update 14.06.24)
  • 01.06.24 35. Jubiläum des JRI mit Vortrag (Prof. Seiffge-Krenke), Tagesprogramm, Abendveranstaltung

Praktika PT1 + PT2

  • Wichtige Hinweise zur Praktischen Tätigkeit PT1+PT2 (03.03.25)
  • Kooperationspartner KJP (Stand 15.04.25)
  • Kooperationspartner PP (Stand 15.04.25)
  • Muster-Verträge für neue Koop. (11.12.23)
  • Praktikumsbescheinigung -für Approbation nötig- (11.12.23)

Erstinterviewpraktikum

  • Vorbereitung für das Erstinterviewpraktikum (03.12.24)
  • Probatoriken 35150 – alle Infos (07.09.23)
  • Formulierungshilfen für psychopathologische Befunde (WS12/13)
  • Patiententermin ohne Supervisionstermin – Verantwortung trägt der AWT !!! (23.09.24)
  • Berufshaftpflichtversicherung (21.08.24)
  • Bericht – Hinweise zur Erstellung (22.01.24)
  • Erstinterview – Terminvereinbarung Patient (Beispiel) (31.08.23)
  • KJP Erstinterview – Fahrplan H. Kämpfer (22.12.23)
  • PSYPRAX – SEMINAR ABRECHNUNG + EBM-KATALOG (UPDATE 14.12.23)

Doku-Server

  • Anleitung Nutzung des Doku-Servers (update 07.02.24)
  • Doku-Server – was kommt rein (11.09.24)
  • Sperrung bei fehlerhafter Eingabe/Anmeldung (12.03.24)

Abschluss Approbation Infos Tipps etc.

  • Nötige Unterlagen zur Anmeldung zur Approbationsprüfung (13.02.25)
  • Institutsbescheinigung zur Anerkennung bei der DGPT (ab 17.12.24 notwendig)
  • APP der DPtV – Lernen für die Approbationsprüfung (25.09.24)
  • IMPP Approbationsprüfung: Termine, Gegenstandskatalog (06.01.25)

PsyPrax Abrechnungssoftware

  • COM-Port-Nummer
  • Weiterschaltung des Quartals (03.02.25)
  • PsyPrax – Seminar Abrechnung + EBM-Katalog (update 03.02.25)
  • Therapeuten in Ausbildung – Kurzanleitung PsyPrax (neue Version 08.10.24)
  • Therapieende 88130 + 88131 (Info 10/23)
  • No-Show-Termine (PsyPrax) (22.01.24)
  • Krisenziffer 23220 (15xQ) abrechenbar (07.09.23)

ePA elektronische Patientenakte

  • VAKJP Vorlage Widerspruch ePA (17.04.25)
  • VAKJP Schnellinfo zur Elektronischen Patientenakte (17.04.25)
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  • KBV Info zu ePA (11.12.24)
  • VAKJP-Info zur ePA – für KJP (11.12.24)
  • ePA (elektronische Patientenakte) – Pflicht ab Feb. 2024 (06.12.24)

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  • ePA (elektronische Patientenakte) – Pflicht ab Feb. 2024 (06.12.24)

ePA (elektronische Patientenakte) – Pflicht ab Feb. 2024 (06.12.24)

7 min read

Ab Februar sind Sie verpflichtet, Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) zu speichern, diese befindet sich in PsyPrax.

Hierfür müssen Sie sich im Vorfeld informieren, um die Patienten (m/w/d) bestmöglich zu beraten.

Hier einige Infoquellen:

KVSH Nordlicht

Elektronische Patientenakte: ePA für alle | EPa

An die Mitglieder der DGPT

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Newsletter 8/24. Dieser informiert Sie ergänzend zu unseren Informationen aus der Geschäftsstelle über aktuelle berufspolitische Entwicklungen.

Im Mittelpunkt steht diesmal eine Stellungnahme der DGPT zur Einführung der elektronischen Patientenakte und ein Terminhinweis auf die DGPT-Jahrestagung 2025.

Inhalt:

Die neue ePA im Praxisalltag der psychotherapeutischen Behandlung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet, für alle ihre Versicherten die neue elektronische Patientenakte „ePA für alle“ (im Folgenden ePA) einzurichten, soweit ihre Versicherten dem nicht zuvor widersprochen haben („Opt-Out-Regelung“). Am 15. Januar 2025 soll laut Bundesministerium für Gesundheit zunächst eine vierwöchige Pilotphase in den Modellregionen Franken, Hamburg und in Teilen von Nordrhein-Westfalen starten. Bei reibungslosem Ablauf der Pilotphase soll dann im Anschluss die bundesweite Einführung der „ePA für alle“ für gesetzlich Krankenversicherte erfolgen.

Die DGPT hat die Entwicklung der ePA und deren Umsetzung engmaschig verfolgt und insbesondere ihre Skepsis bzgl. Datenschutz, Vertraulichkeit und Einwirkung auf den therapeutischen Prozess beleuchtet.

Die ePA ist eine versichertengeführte Akte der Patient:innen:

Die ePA ersetzt nicht die herkömmliche Patient:innenakte, die im Praxisverwaltungssystem gespeichert ist oder als Papierakte geführt wird. Das Führen einer Patient:innenakte gehört zum Praxisalltag. Ärzt:innen und Psychologische Psychotherapeut:innen sind zur Dokumentation der Behandlung nach Gesetz und Berufsordnung verpflichtet, alle medizinisch relevanten Informationen für die Behandlung von Patient:innen zeitnah in der Patient:innenakte festzuhalten – elektronisch oder auf Papier. An dieser Pflicht ändert sich mit der ePA nichts. Denn: Die ePA ist nach ihrer Gesetzesdefinition eine versichertengeführte Akte in der Telematikinfrastruktur. Laut § 341 SGB V soll sie „Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten und Arztbriefen“ enthalten. Sie soll außerdem der gezielten Unterstützung von Anamnese, Befunderhebung und Diagnostik dienen.

Inhalte der ePA:

In der ePA werden Daten wie Arztbriefe, Befunde, Labordaten oder die Medikation gespeichert. Ziel ist laut Gesetz die vollumfängliche, weitestgehend automatisiert laufende Befüllung der ePA mit strukturierten Daten, welche die Versorgung gezielt unterstützen. Das Gesetz verlangt, insbesondere Daten zu Laborbefunden, Befunddaten aus bildgebender Diagnostik, Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen und elektronische Arztbriefe auf die ePA zu übertragen.

Die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in den Praxen und in den Krankenhäusern, sowie Zahnärzt:innen, Apotheker:innen etc. sind verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzupflegen, sofern Patient:innen dem nicht widersprechen. Manche Daten werden automatisch in die ePA übertragen, z.B. eine elektronische Medikationsliste.

Bei hochsensiblen Daten wie bei psychischen Erkrankungen oder genetischen Untersuchungen gelten besondere Informations- und Dokumentationspflichten:

Besondere Informationspflichten gelten bei Daten, deren Bekanntwerden eine stigmatisierende Wirkung haben könnte. Hierzu zählt der Gesetzgeber insbesondere psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Infektionen, Schwangerschaftsabbrüche, Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes. Für diese hochsensiblen Daten gilt: Patient:innen können im unmittelbaren Behandlungskontext widersprechen, dass diese Daten in die ePA eingestellt werden.

Da es sich bei den in Psychotherapie-Praxen erhobenen Daten im Grunde immer um hochsensible Daten handelt, eignen sich diese nicht für eine automatische Zusteuerung, sondern Psychotherapeut:innen müssen Patient:innen individuell beraten. So kann es einerseits durchaus sinnvoll sein, bestimmte Dokumente einzustellen, um z.B. fachübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern; es kann aber aus Gründen des Schutzes der Patient:innen auch sinnvoll sein, auf ein Einstellen zu verzichten.

Die Krankenkassen sind zudem gesetzlich verpflichtet, automatisch die Abrechnungsdaten der Praxen in die ePA einzustellen, auch dagegen können Versicherte bei ihrer Krankenkasse gezielt Widerspruch einlegen. Darüber hinaus haben Versicherte die Möglichkeit, selbst Daten in die ePA einzustellen.

Zugriff auf die ePA:

Praxen haben grundsätzlich auf alle darin enthaltenen Dokumente Zugriff – mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte standardmäßig für 90 Tage. Schon jetzt gilt: auch die Apotheke hat für einige Tage nach Stecken der Gesundheitskarte Zugriff auf die ePA, später sollen auch z.B.Physiotherapeut:innen hinzukommen. Versicherte können die Zugriffsdauer einzelner Einrichtungen selbst steuern und beispielsweise festlegen, dass eine Praxis statt für 90 Tage nur einen Tag oder unbegrenzt Zugriff hat. Die Versicherten können dem Einstellen von bestimmten Daten auch generell widersprechen. Wer beispielsweise nicht möchte, dass seine verordneten und dispensierten eRezepte als elektronische Medikationsliste in der ePA gespeichert werden, kann dem widersprechen. Versicherte können Dokumente verbergen, so dass nur sie selbst sie lesen können, oder die Dokumente ganz löschen; außerdem können sie festlegen, dass eine bestimmte Praxis die Inhalte der ePA nicht sehen darf. Für Praxen ist nicht erkennbar, wenn sie bestimmte Daten in der ePA nicht sehen können.

Nutzung der ePA durch Psychotherapeut:innen:

Praxen nutzen die ePA über ihr Praxisverwaltungssystem. Sie entscheiden fallspezifisch, ob sie die Inhalte ansehen. Praxen sind verpflichtet, die ePA mit bestimmten Daten zur aktuellen Behandlung zu befüllen, sofern diese selbst erhoben wurden, elektronisch vorliegen und sofern Versicherte nicht widersprechen; ältere Befunde auf Papier stellen die Kassen als Service für ihre Versicherten ein.

Inhalte, die in die ePA eingestellt werden, sollen zukünftig nachbehandelnde und mitbehandelnde Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen dabei unterstützen, die Patient:innen durch eine (noch) bessere Informationslage zielgerichteter zu behandeln. In der Psychotherapie werden Formulare für Dritte erstellt, die in diese Kategorie fallen. Auch hier gilt: Eine automatische Zusteuerung ist nicht angebracht, eine vorherige individuelle Beratung ist angezeigt. Das Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV11)  kann ein Befund sein, der dann genauso wie e-Arztbriefe in der ePA hinterlegt werden muss, sofern Patient:innen dem nicht widersprechen.

Psychotherapeut:innen müssen die Patient:innen über mögliche „Nebenwirkungen“ des Einstellens von sensiblen Daten und auf das Recht zum Widerspruch hinweisen. Der Widerspruch ist nachprüfbar in der Behandlungsdokumentation zu protokollieren. Psychotherapeut:innen können in der persönlichen Abwägung unterstützen, indem sie eine Einschätzung zur Relevanz der Information für nach- oder mitbehandelnde Kolleg:innen geben.

ePA-App:

Zwar können Widersprüche gegen bestimmte Speicherungen in der ePA auch bei den Ombudsstellen der Krankenkassen oder im direkten Kontakt mit den behandelnden Ärzt:innen bzw. Psychotherapeut:innen eingelegt werden, doch benötigen gesetzlich Krankenversicherte, die die Möglichkeiten der ePA aktiv nutzen möchten, eine ePA-App ihrer Krankenkasse und die nötigen digitalen Kenntnisse für ihre Nutzung. Sind diese nicht vorhanden, so kann die ePA auch von einer gegenüber der Krankenkasse zu benennenden Vertretung verwaltet werden. Doch zunächst wird von mündigen und autonomen Patient:innen ausgegangen, die ihre ePA-App auf dem Smartphone bedienen können und wollen.

Beratung der Patient:innen durch Psychotherapeut:innen:

Wir gehen davon aus, dass wir unsere Patient:innen vielfach bzgl. der ePA beraten müssen, um sie bzgl. ihrer Rechte und Möglichkeiten aufzuklären.

Da es sich bei den in Psychotherapie-Praxen erhobenen Daten im Grunde immer um hochsensible Daten handelt, gehen wir davon aus, dass mit allen Patient:innen vor einem evtl. Einstellen von Dokumenten jeweils beratende Gespräche durch die Psychotherapeut:innen stattfinden werden.

Zur Aufklärung gehört jedoch auch, dass Psychotherapeut:innen den Patient:innen erklären, über welche Wege P-Daten in die ePA kommen können:

  1. Durch die behandelnden Psychotherapeut:innen, aber natürlich auch die Haus- und Frauenärzt:innen bei der psychosomatischen Grundversorgung
  2. Durch die Krankenkassen mit den Abrechnungsdaten
  3. Durch die elektronische Medikationsliste (eML) bei Psychopharmaka-Medikation.

Folgende Bedingungen fordern wir von den verantwortlichen Stellen grundsätzlich:

  • Der Datenschutz, die informationelle Selbstbestimmung und die ärztlich-psychotherapeutische Schweigepflicht als Grundlage des Vertrauensverhältnisses der Behandlung müssen jederzeit gewahrt werden.
  • Die Patient:innen sind seitens der Krankenkassen bzgl. der ePA entsprechend der gesetzlichen Vorgabe vollumfänglich zu informieren.
  • Die Aufklärung der Patient:innen bezüglich möglicher Daten zu psychischen Erkrankungen und psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungen ist in allen davon betroffenen Praxen zu gewährleisten.
  • Psychotherapeut:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Krankenkassen ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Information der Patient:innen zur ePA nachkommen.
  • Eine automatisierte Einstellung von P-Daten wird entschieden abgelehnt.
  •  

Nähere Informationen zum Thema „ePA für alle“ finden Sie in der nächsten Ausgabe MR 3/24 unseres MitgliederRundschreibens in der Rubrik "Rechtsangelegenheiten" sowie in Kürze auf der DGPT-Webseite unter https://dgpt.de/.

Terminhinweis:

Wir bitten Sie schon heute sich den Termin für die kommende DGPT-Jahrestagung 2025 zum Thema "Einsamkeit" vorzumerken - die Tagung wird vom 18. bis 21. September 2025 in Würzburg stattfinden.

Mit den besten Grüßen

Felix Hoffmann

Dr.rer.pol. Felix Hoffmann

Geschäftsführer

Fon: 030 / 887 163 930

Fax: 030 / 887 163 959

E-Mail: psa@dgpt.de

DGPT e.V.

Deutsche Gesellschaft für

Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie

Kurfürstendamm 54/55

10707 Berlin

www.dgpt.de

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Updated on 09.12.2024
VAKJP-Info zur ePA – für KJP (11.12.24)

John-Rittmeister-Institut für
Psychoanalyse,Psychotherapie
und Psychosomatik Schleswig-Holstein e.V

Stresemannplatz 4
24103 Kiel
Tel: 0431/8886295

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