Gegenstandskataloge - www.impp.de
Der Gegenstandskatalog enthält eine Übersicht von Gegenständen, auf die sich die schriftlichen Prüfungen beziehen können. Durch den Gegenstandskatalog werden Prüfungsgegenstände der Prüfungs- und Approbationsordnungen explizit gemacht, welche bisher lediglich implizit in den Prüfungsstoffauflistungen enthalten waren. Daraus resultiert eine bessere Orientierung für Prüfungsteilnehmende und Prüfende. Keinesfalls wird der Prüfungsstoff durch den Gegenstandskatalog vermehrt oder verringert. Der Prüfungsstoff ergibt sich aus den Prüfungs- und Approbationsordnungen.
Die Gegenstandskataloge werden vom IMPP in Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Fachexperten und Fakultäten erstellt, sorgfältig geprüft und regelmäßig aktualisiert. Hierbei ist zu beachten, dass andere Stoffsammlungen, auch wenn sie unter dem Titel „Gegenstandskatalog“, oder ähnlich lautenden Bezeichnungen erscheinen, für die bundeseinheitlichen schriftlichen Staatsexamina ohne rechtliche Bindung sind.
Prüfungslösungen und -berichte gibt es nach einer Weile für die Prüfungen: