Sollte ein Patient (m/w/d) während des laufenden Quartals die Krankenkasse (KK) wechseln, ist die neue KK-Karten einzulesen und die weiteren Leistungen auf den neuen Schein (23214, 23211, 23212) zu buchen.
Wichtig ist die Abklärung des Patienten mit der neuen KK, dass diese die Leistungen der alten Bewilligung übernimmt. Sollte der Patient dies nicht bewerkstelligen können, bitte ggf. die KK selbst anrufen und informieren.