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Nr. 18 Behandlungsverträge und Informationspflicht in der Psychotherapie

Juni 27, 2024 // ⇒ 19:00 - 22:15

Leitung:     Marie-Alice Fernholz-Bialas
TB3           Donnerstag, 27.06.24, 19:00-22:15 Uhr (2 Dstd.)
Form:        Präsenz im JRI
Für:           AWT des JRI, Gasthörende
Die gesetzlichen Regelungen zum Behandlungsvertrag normieren zahlreiche Aufklärungs- und Informationspflichten des Behandlers gegenüber dem Patienten. Psychotherapeuten regeln ihre Behandlungsgrundsätze selbstständig im Rahmen berufsrechtlicher Vorschriften. Sie behandeln ihre Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und „mit dem Ziel, Krankheiten vorzubeugen und zu heilen, Gesundheit zu fördern und zu erhalten sowie Leiden zu lindern“ (§1 Satz 1 Musterberufsordnung Psychotherapeuten). Eine heilberufliche Tätigkeit unterliegt allerdings allgemeinen gesetzlichen Regelungen, die in diesen Stunden näher betrachtet werden sollen. Dabei steht im Fokus:

  1. Behandlungsvertrag
  2. Ausfallhonorar
  3. Informationspflichten
  4. Krisenmanagement
  5. Behandlungsfehler
  6. Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger
  7. Einsichtnahme in die Patientenakte

Literatur:   Wird im Seminar ausgehändigt.

Details

Datum:
Juni 27, 2024
Zeit:
19:00 - 22:15

Veranstaltungsort

JRI Seminarraum, Stresemannplatz 4
Stresemannplatz 4, 3. OG (ohne Fahrstuhl!)
Kiel, 24103 Deutschland
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Telefon
+494318886295
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