Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d) nach §§ 5, 6 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG_1998) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV)
Sollten Sie nach Durchsicht der folgenden Unterlagen weitere Fragen haben, wenden Sie sich (gerne per E-Mail) an unsere Ausbildungskoordinatorin Vanessa Schuppert: info[at]j-r-i.de
Bitte beachten Sie, dass wir nur noch bis max. 01.02.2026 neue AWT aufnehmen werden!
- Ausbildungsgang -II- (PP PA/TP nach DGPT) (aktualisiert 23.09.24)
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d) mit vertiefter Ausbildung in den psychoanalytisch begründeten Therapieverfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) nach den Richtlinien der DGPT - Ausbildungsgang -III- (PP TP nach DGPT) (aktualisiert 25.09.24)
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d) mit vertiefter Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nach den Richtlinien der DGPT
- Ausbildungsgang -IIIa- (PP TP nach PsychThG) (aktualisiert 25.09.24)
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d) mit vertiefter Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nach den Richtlinien des PsychThG
Der Ausbildungsgang PA „Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (m/w/d) mit vertiefter Ausbildung in den psychoanalytisch begründeten Therapieverfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)“ wird anerkannt zum Erwerb einer Mitgliedschaft in der DGPT.
Informationen zur KJP-Ausbildung: hier
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